Stadtverband Jena2024-04-05T22:58:48+02:00

Aktuelles aus Jena

2404, 2024

Pressemitteilung des KV Gera-Jena-SHK

+++ Pressemitteilung vom 23.04.2024 +++ Antidemokraten behindern durch Plakatzerstörungen den Wahlkampf In den letzten Tagen wurden zahlreiche Plakate der AfD in Jena, Gera und auch dem Saale-Holzland-Kreis heruntergerissen und die AfD damit in ihrem Wahlkampf behindert. In Hermsdorf beispielsweise scheint [...]

2901, 2024

AfD wählt Jenaer Direktkandidaten für die Landtagswahl

Die Mitglieder der AfD wählten am letzten Samstag, den 27.01.2024, ihre Kandidaten für die beiden Jenaer Wahlkreise zur Landtagswahl. Für den Wahlkreis 37 (Jena I) wird Elisabeth Mengel-Stähle für die AfD ins Rennen gehen. Die 41-jährige Mutter dreier Kinder arbeitet [...]

2801, 2024

Aufstellungsversammlungen in Jena

Pressemitteilung vom 27. Januar 2024 AfD wählt Kandidatenliste für die Jenaer Stadtratswahl und Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl Die Mitglieder der AfD wählten am Samstag, den 27.01.2024, ihre Kandidaten für die Jenaer Stadtratswahl und die Oberbürgermeisterwahl im Mai. Zum Kandidaten für [...]

Veranstaltungen

Infostand Gera

Samstag, 27. April um 10:00 - 13:00

Bürgermobil mit Denny Jankowski in Kahla

Montag, 6. Mai um 10:00 - 12:00

Bürgermobil mit Denny Jankowski in Kahla

Dienstag, 14. Mai um 13:00 - 15:00

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Stadt-verband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

Unsere Bankverbindung:

Kreisverband Jena-Gera-SHK

Sparkasse Jena Saale-Holzland
IBAN: DE 4283 0530 3000 1803 4675
BIC: HELADEF1JEN

Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck AfD-Stadtverband Jena, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

Nach oben