Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2410, 2018

Landesregierung kriegt Lehrermangel nicht in der Griff

Weiterhin sind Lehrerstellen in Thüringen unbesetzt, berichtet MDR Thüringen. Weil es zu wenige Lehrer gibt, kann der Unterricht nicht vollständig abgedeckt werden, klagen Schulleiter. Dazu sagt Wiebke Muhsal, bildungspolitische AfD-Fraktionssprecherin: „Rot-Rot-Grün hat die desolate Situation im Bildungsbereich zu großen Teilen [...]

2210, 2018

Erster Sozialkongress der Alternativen Arbeitnehmervertretung Mitteldeutschland e.V. (ALARM!): ALARM! diskutiert über die Rente, der DGB diskutiert über ALARM!

Am 20. Oktober kam die Alternative Arbeitnehmervertretung Mitteldeutschland (ALARM) zu ihrem ersten Sozialkongress in Erfurt zusammen. Im Zentrum stand die ostdeutsche Rentenproblematik. Außerdem diskutierten die Teilnehmer die künftige Ausrichtung des Vereins. Dazu sagt Jürgen Pohl, erster Vorsitzender des ALARM: „Nachdem [...]

2110, 2018

Marcus Bühl: Regierungskoalition vernachlässigt innere Sicherheit

Die zurückliegenden Haushaltsberatungen haben es wieder einmal bestätigt, dass die Regierungskoalition bei der inneren Sicherheit schwächelt. Sie feiert sich zu Unrecht mit der Einstellung von 2300 Bundespolizisten fürs nächste Jahr. Fakt ist, dass fast 950 Beamte ihren Dienst altersbedingt verlassen [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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