Am 5. Juni 2019 wurden Schüler der Klassenstufe 4 im Rahmen des evangelischen Religionsunterrichts an der Grundschule Udestedt durch die Religionslehrerin verpflichtet, an Teilen eines muslimischen Gebets teilzunehmen. Selbst auf Einwand mehrerer Schüler, dass sie Christen seien und nicht muslimisch beten wollen, entgegnete die Lehrerin, dass die Teilnahme an Teilen des Gebets Pflicht sei und anderenfalls mit einer schlechten Note sanktioniert würde.

Dazu sagt die religionspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Corinna Herold:

„An Schulen, die weltanschaulich neutral aufzutreten haben, ist ein solcher Vorgang inakzeptabel. Generell zeigt sich an dem Beispiel aber eine besorgniserregende Tendenz, dass Religion einen verstärkten Einfluss auf die Gesellschaft ausüben soll und ihnen dies auch von weltlichen und religiösen Institutionen vorschnell eingeräumt wird.

Die Pflicht zur Teilnahme am Gebet und die Androhung einer negativen Zensur bei Verweigerung stellen einen schweren und nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die negative Religionsfreiheit der Schüler dar. Dieser Vorgang ist ein gebotener Anlass, das Thema parlamentarisch aufzuarbeiten.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion