Die AfD-Fraktion hat heute einen nicht zu unterschätzenden Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar erzielt. Erstmals hat in einem Hauptsacheverfahren ein Verfassungsgericht entschieden, dass die Grundverordnung der Landesregierung vom Mai 2020 nichtig und auch die Bußgeldvorschriften vom Mai, Juni und Juli 2020 in Teilen verfassungswidrig sind. Das sind auch möglicherweise gute Nachrichten für jene, die durch die Maiverordnung finanzielle Einbußen erlitten haben und nun Schadensersatzansprüche geltend machen könnten oder Bürger, die gegen Bußgeldbescheide aus dieser Zeit rechtlich vorgehen möchten. „Die Richter haben es heute bestätigt: Die Landesregierung hat im ersten sogenannten ‚Lockdown‘ in Teilen verfassungswidrig gehandelt“, erklärt dazu unser Fraktionsvorsitzender Björn Höcke. „Wir freuen uns über diesen Erfolg und werden weiter für die Freiheit in unserem Land und gegen den Corona-Extremismus kämpfen.“