Mit ihrer bereits im Märzplenum eingereichten Gesetzesinitiative zur Vereinfachung des Hochbaurechts Thüringen sollen Handwerksmeister im Bauhandwerk kleinere Gebäude bis zur Gebäudeklasse 2 selbst planen können. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs fand am vergangenen Freitag am späten Nachmittag im Landtag statt. Trotz Stimmen von AfD und CDU hat es für eine Ausschussüberweisung nicht gereicht. Die zweite Beratung über das Vierte Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gesetz zur Vereinfachung des Hochbaurechts steht noch an.

Dazu sagt der fachpolitische Sprecher für das Handwerk, Uwe Thrum: „Die seit März 2021 in die Bauordnung des benachbarten Sachsen-Anhalts eingeführte sogenannte ‚Kleine Bauvorlageberechtigung‘ hat sich bewährt. Wenn Planung und Bauausführung in einer Hand liegen, ist das nicht nur pragmatisch, sondern auch kostenschonend für den Bauherren. Zudem möchten wir mit unserem Gesetzesentwurf auch unser Bauhandwerk stärken.“