Seit dem Jahr 2015 hat der Saale-Orla-Kreis tausende Asylbewerber und Ukraineflüchtlinge aufgenommen, so dass die Aufnahmekapazitäten und der Wohnungsmarkt im Landkreis weitgehend erschöpft sind. Mittlerweile wird seitens der Kreisverwaltung für 400 anerkannte Flüchtlinge Wohnraum gesucht (Quelle: OTZ vom 23.11.2023 „Es wird zunehmend schwieriger“). Auch die Integration in den Arbeitsmarkt läuft schleppend, so beziehen beispielsweise 87 Prozent der Ukraineflüchtlinge Bürgergeld. Dies führt zu einer starken Belastung unseres Sozialsystems. Insbesondere im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung bekommt der Landkreis für anerkannte Flüchtlinge aus Asylherkunftsländern nur einen Teil der Kosten vom Bund erstattet.

Nachdem der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner (SPD), damit rechnet, dass im Jahr 2024 erneut 15.000 Flüchtlinge nach Thüringen strömen, obwohl das System auf eine Jahresankunftszahl von 2000 bis 3000 Personen ausgelegt ist, muss jetzt reagiert werden.

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises sieht den Landkreis an der absoluten Kapazitätsgrenze, was die Migration außerhalb einer geregelten Zuwanderung angeht. Eine Resolution mit ähnlichem Wortlaut wurde von der Verwaltung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bereits erarbeitet und durch den Kreistag am 25.01.2024 im Rahmen einer Sondersitzung mit einer Mehrheit aus SPD, CDU, FDP und AfD beschlossen. Gleichwohl entspricht diese Resolution auch dem politischen Programm des neuen Landrates des Saale-Orla-Kreises, der mit Themen wie: den Zustrom nach Deutschland begrenzen, EU-Außengrenzen sichern, Kontrollen an Binnengrenzen durchführen, abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben und der Abschaffung des Bürgergelds für Ukraineflüchtlinge in der Asylpolitik Wahlkampf führte.

Der Kreistag fordert daher eine Wende in der Migrationspolitik des Bundes, aber auch des Landes und fordert im Einzelnen:

Beschluss:

  1. Eine wirksame Bekämpfung der illegalen Migration nach Deutschland. Es braucht eine Abweisung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive bereits an den europäischen Außengrenzen, spätestens aber an der deutschen Grenze. Daneben ist auch die Schleuserkriminalität konsequent zu bekämpfen, die aus Einzelschicksalen unmenschlich Profit schlägt. Dafür muss die Bundespolizei entsprechend sachlich, fachlich und mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen ausgestattet werden, um ihre Aufgaben verlässlich zu koordinieren und konsequent umsetzen zu können.
  2. In diesem Zusammenhang muss die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auch weiterhin kontinuierlich überprüft und erweitert werden. Mit Moldau und Georgien ist ein Anfang gemacht. Zumindest Tunesien, Marokko, Algerien und Indien sollten jedoch im nächsten Schritt ernsthaft überprüft und in die Liste aufgenommen werden. Staaten, die bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen nicht mitwirken, dürfen nicht weiterhin in den Genuss von Hilfsprogrammen der Bundesrepublik Deutschland kommen, außer den völkerrechtlich gebotenen.
  3. Der Bund muss leistungsstarke Verwaltungsstrukturen im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) garantieren, um die gängige Gesetzes- und Verordnungslage schnell, effektiv und effizient umzusetzen. Gleiches gilt für den Freistaat Thüringen, der ebenfalls umgehend leistungsfähige Verwaltungsstrukturen im Bereich des Flüchtlingsmanagements zu schaffen hat. Die Ausweisung von Flüchtlingen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten muss unumkehrbarer Grundsatz rechtsstaatlichen Handelns sein.
  4. Wir brauchen effektive und funktionierende Rückführungsstrategien, insbesondere für straffällig gewordene Flüchtlinge. Eine fortdauernde Aushöhlung des Asylrechts in Deutschland muss dringend gestoppt werden, durch eine klare Trennung von Asyl und Migration, so wie es auch im Asylgesetz vorgesehen ist. Ausreisepflichtige Migranten müssen das Land schnellstens verlassen, insbesondere aber auch Straftäter und Gefährder. Menschen ohne Bleibeperspektive dürfen gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden, um eine Rückführung nicht zu erschweren.
  5. In diesem Zug fordern wir einen rechtlichen Rahmen für eine drastische Reduzierung von Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber verbunden mit der Pflicht, die Unterkünfte des Landkreises mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu verlassen.
  6. Die Sozialleistungen und die weiteren Vergünstigungen in Deutschland sind im internationalen Vergleich zu hoch. Dadurch wurde in den vergangenen Jahren ein Fehlanreizsystem geschaffen. Die Sozialleistungen für Migranten müssen im europäischen Maßstab harmonisiert und als Überbrückungssystem umgebaut werden. Auch das System des Rechtskreisträgerwechsels für ukrainische Flüchtlinge muss beendet werden. Ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland muss daher an eine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme und eine Mitwirkungspflicht gekoppelt werden. Auch die Ausübung ehrenamtlicher Beschäftigung ist denkbar. Wer absichtlich falsche Angaben macht oder die Mitwirkung im Asylverfahren verweigert, verwirkt sein Aufenthaltsrecht. Ebenso, wer offensichtlich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, sei es verbal oder durch Taten.
  7. Die Einführung von Bezahlkarten für alle Asylbewerber wird ausdrücklich unterstützt. Der Landkreis wird unverzüglich die notwendigen Strukturen dafür schaffen.
  8. Wir fordern eine vollständige Übernahme der Kosten für Bewachung, Unterbringung und soziale Betreuung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und über die „Ukraine-Route“ Geflüchteten durch Bund und Land.
  9. Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Asyl wird bei all den Themen grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Allerdings besteht angesichts der aktuellen und der wahrscheinlich bevorstehenden globalen Flüchtlingsbewegungen hoher Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung des Individualrechts auf Asyl durch entsprechende gesetzliche Regularien und Maßnahmen.