Bereits im Frühjahr 2021 stellte die AfD-Kreistagsfraktion einen Antrag auf Einführung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in den Kommunen auf der Grundlage des § 5 Asylbewerberleistungsgesetztes. Demnach sollten Asylbewerber Arbeiten bei staatlichen, gemeinnützigen und kommunalen Trägern – einschließlich der Kommunen –erbringen. Der damalige Landrat (CDU), sein Stellvertreter Christian Herrgott (CDU) und die im Kreistag vertretenen Bürgermeister lehnten die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber mit der Begründung: die AfD würde damit „Hass und Hetze“ verbreiten, ab (siehe: OTZ vom 10.03.2021 – „AfD scheitert als Zuchtmeisterin der Gemeinschaftsunterkunft Schleiz“).

Wie schon bei den Bezahlkarten für Asylbewerber, die der Ex-Landrat Fügmann nur einführte, um der „AfD den Wind aus den Segeln zu nehmen“ (Interview/Frontal 21 vom 06.02.24), zeigt sich hier klar: AfD wirkt!

Im Superwahljahr 2024 geht die CDU mit kopierten Anträgen auf Stimmenfang, um von ihren eigenen Fehlentscheidungen abzulenken.

Wir bleiben unseren Standpunkten treu und werden auch den neuen Landrat mit unseren Forderungen antreiben.