Mit einem gestern in erster Beratung im Landtag behandelten Gesetzentwurf beabsichtigen Rot-Rot-Grün die Errichtung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018 entstanden sind. Leistungen hieraus sollen aber nur dann erfolgen, wenn ein zur Zahlung fälliger Straßenausbaubeitrag von der Gemeinde oder Stadt zuvor gestundet wurde. Dazu meint der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Björn Höcke:

„Nach unserem Dafürhalten trägt der Gesetzentwurf nur weniger als 1000 Fällen, bei denen Billigkeitsmaßnahmen erfolgt sind, Rechnung. Die AfD-Fraktion hat selbst im Jahr 2021 mit der Drucksache 7/3063 einen eigenen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge, der alle gezahlten Straßenausbeiträge berücksichtigte, eingebracht. Der jetzige stümperhafte Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün ist ein Schlag ins Gesicht aller Bürger, die die Straßenausbaubeiträge pünktlich gezahlt haben; er ist ungerecht!“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion