Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

404, 2024

Cotta: AfD unterstützt die Forderung nach Reform des ÖRR

Rund 100 Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ein Manifest für Meinungsvielfalt veröffentlicht, in dem sie eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern. Dazu erklärt Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der [...]

304, 2024

Hoffmann: Beim Umgang mit BVVG-Flächen für Klarheit sorgen

Medienberichten zufolge gibt es Kritik am Umgang mit den im Besitz der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft BVVG befindlichen Agrarflächen aus dem früheren DDR-Staatsbesitz. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Bauernverbände [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Infostand Gera

Mittwoch, 22. Mai um 14:30 - 17:00

„AfD vor Ort“ – Naulitz

Donnerstag, 23. Mai um 18:00 - 20:00

Wahlkampfabschluss Gera

Freitag, 24. Mai um 16:00 - 20:00

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Kreisverband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

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Kreisverband Jena-Gera-SHK

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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