Stephan Brandner gewann im Jahre 2016 vor dem Thüringer OLG in zweiter Instanz ein Verfahren wegen vermeintlicher „verleumderischer Beleidigung“, das Katharina König-Preuss (damals nur „König“, Linke) gegen ihn angestrengt hatte. In Folge dessen mußte König-Preuss die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von Brandner, knapp EUR 6.000,00, erstatten. Trotz vorliegenden rechtskräftigen Titels tat sie das allerdings über einen Zeitraum von etwa einem Jahr nicht. Deshalb ließ Brandner nun die Diäten, die König-Preuss als Abgeordneter zustehen, rund EUR 5.300,00 monatlich, pfänden.

Dazu sagt Stephan Brandner, justizpolitischer Fraktionssprecher der AfD-Fraktion und Spitzenkandidat der AfD-Thüringen zur Bundestagswahl:

„Auch dieses Verhalten spricht mal wieder Bände. Frau König-Preuss ist für das Thüringische Parlament eine einzige Peinlichkeit. Obwohl sie gerne massiv, auch unterhalb der Gürtellinie, austeilt, kann sie Meinungsäußerungen anderer kaum ertragen – darum zog sie vor Gericht und verlor krachend! Das Gericht bekräftige und stärkte daraufhin die Freiheit der Rede im Parlament und wies Frau König-Preuss an, meine und die Gerichtskosten zu ersetzen. Rechtsstaatfeindlich, wie sie ist, unterließ sie es aber, zu zahlen. Ich habe etwa ein Jahr gewartet, dann hat es mir gereicht. Frau König-Preuss muß wissen, dass auch sie sich an Recht und Gesetz zu halten hat. Und das auch und vor allem in Jena, wenn das dortige Oberlandesgericht geurteilt hat!“

Quelle: AfD-Fraktion