Zwei Erfurter CDU-Stadträte bemängeln in einer aktuellen Pressemitteilung, das Thüringer Kommunalwahlrecht stünde im Widerspruch zu Datenschutzrechten von Kandidaten. Das Thüringer Kommunalwahlrecht sehe vor, dass alle Bewerber für Ämter und Mandate im Vorfeld der Wahlen namentlich und mit Anschrift im Amtsblatt veröffentlicht werden. Stadtrat Michael Panse (CDU) führt in der Meldung zudem aus, dass ihm vom Thüringer Innenministerium mitgeteilt worden sei, dass das Erfurter Wahlamt aufgefordert werde, die Anschrift eines Stadtratskandidaten nicht zu veröffentlichen.

Dazu sagt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion und selbst Kandidat zum Erfurter Stadtrat:

„Den Autoren der Pressemitteilung ist uneingeschränkt zuzustimmen! Die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung, die eine Veröffentlichung der vollständigen privaten Anschrift aller Kandidaten zu Kommunalwahlen vorsehen, stehen im krassen Widerspruch zu einschlägigen Normen des Datenschutzrechts und verletzen die Privatsphäre von Kandidaten zur Kommunalwahl in erheblichem Maße.

Die berechtigte Kritik der CDU-Stadträte Panse und Goldstein führt hoffentlich zu einem Umdenken bei ihren Parteifreunden der CDU-Landtagsfraktion. Bereits im Oktober 2018 hatte die AfD-Landtagsfraktion nämlich im Wege eines Antrags (Drucksache 6/6319) die Landesregierung aufgefordert, die Thüringer Landeswahlordnung und die Thüringer Kommunalwahlordnung dahingehend anzupassen, dass bei der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge anstelle der Anschrift der Bewerber lediglich der Wohnort anzugeben ist. Dieser Antrag wurde jedoch mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen, also auch mit den Stimmen der CDU, im Landtag abgelehnt.

Auch die Landesregierung sprach sich in Person von Staatssekretär Götze gegen unseren Antrag aus und gab an, dass nach ihrer Auffassung eine Änderung wahlrechtlicher Vorschriften mit Wirkung für die bevorstehende Kommunalwahl nicht mehr möglich wäre. Diese Aussage scheint im Lichte der jüngst mit rot-rot-grüner Mehrheit im Landtag durchgebrachten Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes zur ‚Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen‘, die im Übrigen bereits für die Kommunalwahlen am 27. Mai gelten soll, geradezu absurd.

Ich fordere die Landesregierung dazu auf, in dieser Sache Klarheit herzustellen! Sollte es der Wahrheit entsprechen, dass das Innenministerium das Erfurter Wahlamt angewiesen habe, die Anschrift eines Kandidaten nicht zu veröffentlichen, so muss dies für sämtliche Kandidaten in Thüringen gelten. Aus der AfD sind mir zahlreiche Fälle von Personen bekannt, die eben aufgrund der damit verbundenen Veröffentlichung ihrer Anschrift, von einer Kandidatur zur anstehenden Kommunalwahl abgesehen haben. Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte und bezeichnend für die chaotische Amtsführung der Landesregierung, wenn das Innenministerium nun die Umsetzung des § 23 Abs. 1 ThürKWO aussetzen würde.“