Der Staat greift wieder nach den Kindern. Wie es in Diktaturen üblich ist. Kurz vor Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung die Rechte unserer Kinder ausdrücklich im Grundgesetz verankern. Dabei weisen alle Staatsrechtslehrer darauf hin, dass es bereits heute keine Lücken im Grundrechtsschutz für Kinder gibt. Die Bundesregierung ist allein motiviert, im Kampf um die Lufthoheit über den Kinderbetten das natürliche Elternrecht auszuhöhlen. Die Große Koalition trachtet danach, unmündige Kinder gegen ihre Eltern in Stellung zu bringen und die Familie als Institution weiter zu schwächen.

Die AfD Thüringen hingegen fordert im wohlverstandenen Interesse unserer Kinder, was das Bürgerliche Recht und das Grundgesetz von jeher zum Dreh- und Angelpunkt im Dreiecksverhältnis von Eltern, ihren Kindern und dem Staat gemacht hat: Den Eltern obliegt das Recht der elterlichen Sorge. Pflege und Erziehung ihrer Kinder ist die zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht. Der Staat aber hat sich auf sein Wächteramt zu beschränken im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Wahrung der Wertungen des Grundgesetzes in Artikel 6.

Im Freistaat Thüringen mussten wir zuletzt erleben, wie ein immer übergriffiger werdender Staat unter Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit einen Familienrichter mit staatsanwaltlichen Ermittlungen einzuschüchtern versucht. Der Richter am Amtsgericht Weimar hatte, dies ganz im Rahmen juristischer Methodik, zur Abwendung einer Kindswohlgefährdung gegen die Maskenpflicht an Schulen eine Anordnung getroffen. Die AfD Thüringen und ich als familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßen diesen mutigen Spruch des Weimarer Amtsrichters. In einem Staat, der Mutter und Vater nicht mehr beim Namen nennen will, der die geschlechtliche Identität der Jüngsten verwirrt und sie von klein auf zu sexualisieren trachtet, ist die öffentliche Hand nicht mehr der geborene Sachwalter des Kindeswohls.

Wir als AfD Thüringen treten unter diesen Bedingungen fortan noch kraftvoller für den Schutz unserer Kinder ein. Und unser Einsatz ist in der Gegenwart besonders wichtig, weil die politisch Verantwortlichen dieses Landes keine Scheu mehr haben, die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der jungen Generation einer in weiten Teilen inszenierten Pandemie zu opfern. Wer Kindern und Jugendlichen ohne erkennbare Not den Vereinssport und den Schulbesuch über Monate vorenthält, mit Testpflicht und Maskenzwang Angst und Hysterie verbreitet, der muss sich zurecht verkappten Sadismus vorwerfen lassen.

Die AfD-Fraktion wird den skandalösen Fall politischer Justiz gegen jenen mutigen, dem Kindeswohl verpflichteten Weimarer Familienrichter, durch einen Selbstbefassungsantrag, zum Gegenstand einer Sitzung des Rechtsausschusses des Thüringer Landtages machen.

Euer,
Björn Höcke